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Patientinnen und Patienten mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen können ihre Angelegenheiten in bestimmten Lebensbereichen nicht mehr komplett selbstständig übernehmen. Durch eine gesetzliche Betreuung erhalten sie Hilfestellung für diese Bereiche.
Eine gesetzliche Betreuung kann auch ein medizinischer Laie beantragen/anregen, also auch Angehörigen. Ärzte können insbesondere für den Bereich Gesundheitssorge die Notwendigkeit für eine gesetzliche Betreuung oft besser einschätzen. Aber auch für andere Bereiche/Aufgabenkreise wie Wohnungsangelegenheiten, Finanzen und Aufenthalt werden ärztliche Expertisen geschätzt. Eine ärztliche Stellungnahme, teils auch als ärztliches Attest bezeichnent, kann der Notwendigkeit vermehrt Gewicht verleihen. Das bedeutet jedoch auch, dass an ein ärztliches Zeugnis auch höhere Anforderungen an Form und Inhalt gestellt werden. Befundomat.de stellt dir bewährte und formsichere Textbausteine zur Verfügung, die den Anforderungen durch Gerichte gerecht werden.
Aus Datenschutzgründen habe ich keine Textfelder eingebaut, die genaue Patienteninformationen beinhalten. Dementsprechend müssen einige (wenige) Textabschnitte händisch ersetzt werden. Die betreffenden Abschnitt habe ich mit "X̲X̲X̲" kenntlich gemacht.
Einleitung
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,#@Absatz@#
Vorstellungsgrund:
Erkrankung und Symptomatik
Bei #@PatientDativ@# liegt eine psychische Erkrankung vor, nämlich
Psychische Erkrankung
Im Rahmen der Erkrankung bestehen ausgeprägte
Allgemeine Beschreibung der Symptomatik:
Diese Symptome umfassen im Speziellen
Spezielle Beschreibung der Symptomatik:
Grobe Erkrankungsprognose:
Indikation und Bereiche
Gemäß unserem Eindruck
Setting, in dem die Einschätzung erfolgt:
Da keine entscheidende Besserung des psychischen Zustandes sehr unwahrscheinlich ist, sondern
Keine entscheidende Besserung, sondern...
Bereiche:
#@Patient@# hat krankheitsbedingt
Bereich Finanzen:
Weitere Infos an das Gericht
Gültige Vorsorgevollmacht, aber dennoch :
Es liegt eine gültige Vorsorgevollmacht vor. Bei der Kontaktaufnahme mit dem/der Bevollmächtigten zeigte sich jedoch, dass
Keine (gültige) Vorsorgevollmacht:
Infos zur Begutachtung:
Wie bewertet der Patient das Betreuungsverfahren:
Übersendung der ärztlichen Stellungnahme an Patient?
Spezielle Konstellationen
Entlassung des Betreuers:
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit:
Erweiterung der Aufgabenkreise
Quellen
1) Gesetzestexte auf dejure.org (zuletzt abgerufen am 27.09.2020 unter diesem Link)